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Hinweis für private Feuer aufgrund der Waldbrandgefahrenstufe

Die Gemeinde Kloster Lehnin weist darauf hin, dass bei den genehmigten privaten Osterfeuern Regelungen zur Waldbrandgefahrenstufe getroffen worden sind. Diese sind strikt einzuhalten. Aktuell gilt im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Waldbrandgefahrenstufe 4. Genehmigungsfrei sind Feuer mit einem Durchmesser von maximal 1x1 Meter. Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz weist darauf hin: „Der Abstand eines Feuers zum Wald muss mindestens 50 Meter, bei selbstgenutzten Grundstücken in Waldnähe mindestens 30 Meter betragen. Ab Waldbrandwarnstufe 4 ist auch auf diesen Grundstücken das Verbrennen verboten. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind sollte generell kein Holzfeuer entzündet werden.“

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Kloster Lehnin
Do, 17. April 2025

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