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Beschwerden wegen Ruhestörungen

Jeden Sommer setzt sich das Ordnungsamt mit zahlreichen Beschwerden wegen Ruhestörungen auseinander. Wie die Erfahrung zeigt, beruhen viele Ruhestörungen auf Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen, Gedankenlosigkeit oder auf der Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes. Meist bleibt es bei Beschwerden, in Einzelfällen kommt es mitunter zu Anzeigen. Um unnötige Streitereien und Ärger mit Nachbarn, Behörden und Gerichten zu vermeiden, geben wir folgende Hinweise:

 

Benutzen von Rasenmähern und anderen Gartengeräten

Häufig äußern Beschwerdeführer ihr Unverständnis, dass der Nachbar den ganzen Tag zu Hause verbringt, seinen Rasen mit seinem Motormäher aber erst nach 20 Uhr mäht. Es ist verboten, in empfindlichen Gebieten (das sind reine, allgemeine und besondere Wohngebiete sowie Sondergebiete, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten, Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten) Rasenmäher (auch sog. lärmarme Geräte) mit Elektro- oder Benzinmotor

1.

an Sonn- und Feiertagen

2.

sowie an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr im Freien zu benutzen.

Zu den Werktagen gehören die Tage von Montag bis einschließlich Samstag.

Das Verbot gilt auch für die Benutzung von Vertikutierern, Rasentrimmern, Heckenscheren, tragbaren Kettensägen, Betonmischern, Motorhacken sowie Häcksler jeweils mit Elektro- oder Benzinmotor sowie Wasserpumpen (mit Ausnahme von Teichpumpen).

 

Nachtruhe

Im Landes-Immissionsschutzgesetz für das Land Brandenburg ist die Nachtruhe generell auf die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Ausnahmen von dieser Regelung unterliegen strengen Vorgaben und können für private Veranstaltungen (Geburtstagsfeiern, Grillfeste u.ä.), soweit sie Lärm verursachen, nicht zugelassen werden.

 

Es ist jeder Einzelne aufgefordert, unnötigen Lärm zu vermeiden. Nur wer selbst Rücksicht nimmt, darf auch rücksichtsvolles Handeln von anderen erwarten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 27. Juni 2012

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