Aktuelle Hinweise zur Winterwartung vor dem eigenen Grundstück - Durchführungszeitraum
Anlieger haben täglich in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr zu beseitigen. Eine Verpflichtung zum Streuen ist nicht gegeben, solange das Streuen wegen anhaltenden starken Schneefalls keine nachhaltige Sicherungswirkung erzielt. Streumaßnahmen sind innerhalb des zuvor genannten Zeitraums zu wiederholen, wenn das Streugut seine Wirkung durch Witterungsverhältnisse verloren hat.
Die Örtliche Ordnungsbehörde
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