Pflicht der Anlieger zur Straßen –und Gehwegreinigung
Die Gemeindeverwaltung möchte aus gegebenem Anlass alle Eigentümer und die Nutzer von Grundstücken, die innerhalb von bebauten Ortslagen liegen, auf ihre Straßenreinigungspflicht hinweisen. Es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass die Reinigung, hierzu gehört auch die Beseitigung von Bewuchs/Unkraut und Ablagerungen in den Gossen und Straßenrinnen, nicht so vorgenommen wird, wie es aufgrund der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin verlangt wird. Der Begriff der Straßenreinigung umfasst auch, vereinzelt wachsendes Unkraut zu entfernen, das aus Ritzen oder Rissen aus dem Straßenkörper oder Gehwegen wuchert.
Der genaue Satzungstext über Art und Umfang der Straßenreinigung ist im Internet unter www.klosterlehnin.de nachzulesen.
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