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Der Wahlleiter informiert zur Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024

Bisher erhielten die Wahlberechtigten in der Gemeinde Kloster Lehnin eine Wahlbenachrichtigungskarte. Auf der Rückseite dieser Karte befand sich ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen. Leider wurde vielmals übersehen, dass zur Vervollständigung der persönlichen Daten auch zwingend das Geburtsdatum eingetragen werden musste. Dies führte zu unnötigen Nachfragen und machte einen erneuten Postversand nötig.

NEU: Diesmal erhalten alle Wahlberechtigten einen Brief mit dem Inhalt der Wahlbenachrichtigung. Hier ist der Briefwahlantrag schon soweit vorbereitet, dass neben Namen und Anschrift auch das Geburtsdatum voreingedruckt ist. Lediglich eine eigenhändige Unterschrift des Wahlberechtigten ist dann noch nötig. Der Eindruck des Geburtsdatums auf einer Karte wäre aus Datenschutzgründen nicht möglich gewesen.

Weiterer Vorteil: Der Inhalt ist nun besser lesbar und übersichtlicher gestaltet. Alle wichtigen Daten, wie die Daten des Wählers und seines Wahllokals, sind im oberen Drittel angeordnet, damit es auch die Wahlhelfer am Wahlsonntag etwas einfacher haben. 
Damit der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht in der übrigen Post oder der Werbung im Briefkasten untergeht, ist der Umschlag auch mit dem Hinweis „Achtung wichtige Wahlunterlagen“ bedruckt. Versandt werden die Wahlbenachrichtigungen ab dem 29. April. Wer bis zum 17. Mai wider Erwarten keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Daneben wird der Wahlbenachrichtigungsbrief auch weiterhin einen personalisierten QR-Code enthalten. Hier kann ganz einfach ohne weiteren Schriftverkehr ein Wahlschein online beantragt werden. Probieren Sie es aus!

Zudem kann online ab dem 29. April auf der Homepage der Gemeinde www.klosterlehnin.de der Wahlschein beantragt werden. 

gez. Stephan Arnold, Wahlleiter
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 24. April 2024

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