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Kommunalwahlen 2024


23.04.2024

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und Ortsbeiräte Kloster Lehnins am Sonntag, 09.06.2024

 

Bekanntmachung Wahlausschuss Gemeindevertretung 2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Damsdorf2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Emstal2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Göhlsdorf2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Grebs2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Krahne2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Lehnin2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Michelsdorf2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Nahmitz2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Netzen2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Prützke2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Rädel2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Reckahn2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Rietz2024

Bekanntmachung Wahlausschuss Ortsbeirat Trechwitz2024

 


Briefwahl beantragen

Wer am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit per Briefwahl vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde Kloster Lehnin stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Der Antrag kann formlos schriftlich, beispielsweise auch als E-Mail, oder mündlich gestellt werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

Online können Briefwahlunterlagen hier angefordert werden:   briefe  

 

Postalischer Versand ist nur bis 05.06.2024 möglich.

 

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines Wahlscheines danach noch möglich.

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig, möglichst bald nach Erhalt der Briefwahlunterlagen, mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.

 


02.11.2023

 

landesweite Kommunalwahlen am 09.06.2024 im Land Brandenburg

 

gewählt werden:

  • die Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Gemeinden

  • die Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte

  • die Kreistage der Landkreise

  • die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden und Städte

  • die Ortsbeiräte oder Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in Gemeinden oder Städten mit Ortsteilen.


weitere Informationen

 


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kalender 

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