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Auslegung - "Auslegung der Planung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Nahmitz (Dorfstraße) – 1. BA (Bereich Ortseingang „An der A2“ bis Einmündung „Mittelweg“)"

Die Ausbaupläne liegen in der Zeit vom: 12.10.2026 bis einschließlich 06.11.2026 im Sachgebiet 21 „Tiefbau und Baubetriebshof“ des Rathauses der Gemeinde Kloster Lehnin OT Lehnin, Friedensstraße 3 in 14797 Kloster Lehnin, Zimmer 2.08, während der 

 

Sprechzeiten

Montags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstags 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

 

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

Während der Auslegung kann jedermann Anregungen und Bedenken zu den ausgelegten Plänen schriftlich oder zur Niederschrift beim Sachgebiet 21 des Rathauses der Gemeinde Kloster Lehnin vorbringen.

 

Die Gemeinde Kloster Lehnin beabsichtigt den grundhaften Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nahmitz. Gegenstand der Maßnahme ist der erste Bauabschnitt vom Ortseingang „An der A2“ bis Einmündung „Mittelweg“. Die Länge der Ausbaustrecke des ersten Bauabschnittes beträgt insgesamt. 307 m einschließlich des Anpassungsbereichs. 


Die Fahrbahn wird in einer Breite von 6,0 m in Asphalt hergestellt. Das anfallende Niederschlagswasser entwässert über die Querneigung in Entwässerungsmulden auf der südlichen Fahrbahnnebenflächen. Nördlich der Fahrbahn wird ein Gehweg angeordnet. Der Gehweg wird mit einer Breite von 1,85 m bis 2,05 m hergestellt.

 

Auf der Ausbaustrecke in den Bereichen erfolgt ein grundhafter Ausbau der Fahrbahn nach RStO 12/24 Tafel 1; Belastungsklasse 1,8; Zeile 3: 
4 cm     - Asphaltdeckschicht
12 cm     - Asphalttragschicht 
15 cm    - Schottertragschicht 
29 cm    - Frostschutzschicht 
60 cm    - Gesamtaufbau

 

Für den Gehweg erfolgt der Aufbau gemäß RStO 12/24: 
 8 cm    - Betonsteinpflaster grau
 4 cm    - Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 
28 cm    - Schottertragschicht
40 cm    - Gesamtaufbau

 

Im Nahbereich der Bäume erfolgt der Gehwegaufbau in ungebundener Bauweise: 
 5 cm    - Splitt-Sand-Gemisch 0/11 
25 cm    - Schottertragschicht 0/32 B1 
30 cm    - Gesamtaufbau

 

Für die Herstellung die Zufahrten ist folgender Deckenaufbau gemäß der RStO 12/24: 
 8 cm     -Betonsteinpflaster Anthrazit
 4 cm    - Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 
28 cm    - Schottertragschicht 
40 cm    - Gesamtaufbau

 

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme werden nach derzeitigem Stand auf 800.000 € brutto geschätzt.
 

Da in der Dorfstraße bereits Fahrbahn, Gehwege und Straßenentwässerungseinrichtungen vorhanden sind und diese im Rahmen der anstehenden Baumaßnahme erneuert, erweitert sowie verbessert werden, werden für diese öffentlichen Anlagen keine Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Brandenburg erhoben.

 

Kostenersatz für private Grundstückszufahrten und -zugänge:
 

Gemäß § 10a KAG Brandenburg in Verbindung mit der geltenden Kostenersatzsatzung der Gemeinde (§3 Abs. 2 der Satzungen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen) handelt es sich bei diesen Maßnahmen um eine individuelle Erschließung des jeweiligen Grundstücks. Die hierbei anfallenden tatsächlichen Kosten für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung oder Anpassung sind von den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder Nutzern der jeweils erschlossenen Grundstücke zu 100 % zu tragen.

 


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

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Axel Hoffmann
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