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Feuerwerk, private Ausnahmegenehmigung

Zuständige Stelle(n)

Sachgebiet 24 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin

Zuständiger Mitarbeiter

Manuel Barnetz
Telefon 03382 730766

Volltext

Von Privatpersonen über 18 Jahren dürfen pyrotechnische Gegenstände nur zum Jahreswechsel (31. Dezember/1. Januar) abgebrannt werden. Dies betrifft Feuerwerkskörper der Klasse II beziehungsweise nach neuer Bezeichnung pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“).

Eine Ausnahmegenehmigung benötigen Sie, wenn Sie als Privatperson zu einem anderen Zeitraum (das heißt, zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember) selbst Feuerwerkskörper (Klasse II/Kategorie F2) erwerben und  abbrennen möchten.

Die Ausnahmegenehmigung kann aus begründetem Anlass erteilt werden; es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

- Nachweis Alter durch Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Datum und Zeit des Abbrennens
- Benennung und Beschreibung Abbrennort
- Liste der zu erwerbenden und abzubrennen Feuerwerkskörper
- ausführliche Begründung des Anlasses für Ausnahmegenehmigung

Spezielle Hinweise für Gemeinde Kloster Lehnin:

Voraussetzungen

- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Sie handeln als Privatperson

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Kloster Lehnin:

Gemäß der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) in der zur Zeit gültigen Fassung, Tarifstelle 2.4.5 - Entscheidung über Erlaubnisse im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerken oder Feuerwerkskörpern, sowie Ausnahmen bezüglich der Dauer eines Feuerwerks (§ 12 LImSchG) von 100,00 € bis 530,00 €.

Fachlich freigegeben durch

Gemeinde Grünheide

Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg

Fachlich freigegeben am

28.10.2026

Zuständigkeit

Ämter, amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte

Formulare

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

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Mo09:00–12:00 Uhr
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09:00–12:00 Uhr

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Do

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Frgeschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
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Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund