Feuerwerk, private Ausnahmegenehmigung
Zuständige Stelle(n)
Sachgebiet 24 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Zuständiger Mitarbeiter
Manuel Barnetz
03382 730766
Volltext
Von Privatpersonen über 18 Jahren dürfen pyrotechnische Gegenstände nur zum Jahreswechsel (31. Dezember/1. Januar) abgebrannt werden. Dies betrifft Feuerwerkskörper der Klasse II beziehungsweise nach neuer Bezeichnung pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“).
Eine Ausnahmegenehmigung benötigen Sie, wenn Sie als Privatperson zu einem anderen Zeitraum (das heißt, zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember) selbst Feuerwerkskörper (Klasse II/Kategorie F2) erwerben und abbrennen möchten.
Die Ausnahmegenehmigung kann aus begründetem Anlass erteilt werden; es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis Alter durch Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Datum und Zeit des Abbrennens
- Benennung und Beschreibung Abbrennort
- Liste der zu erwerbenden und abzubrennen Feuerwerkskörper
- ausführliche Begründung des Anlasses für Ausnahmegenehmigung
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Sie handeln als Privatperson
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gemäß der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) in der zur Zeit gültigen Fassung, Tarifstelle 2.4.5 - Entscheidung über Erlaubnisse im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerken oder Feuerwerkskörpern, sowie Ausnahmen bezüglich der Dauer eines Feuerwerks (§ 12 LImSchG) von 100,00 € bis 530,00 €.
Fachlich freigegeben durch
Gemeinde Grünheide
Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeit
Ämter, amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte
Formulare
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke (Online-Formular)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in der Gemeinde Kloster Lehnin und den Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen (pdf)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Salutschießen/ zum Böllern (pdf)
- Veranstaltungsanzeige/Veranstaltungsgenehmigung (Online-Formular)




