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Verlust des eigenen Personalausweises melden

Zuständige Stelle(n)

Sachgebiet 24 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin

Zuständiger Mitarbeiter

Harriet Ritzmann
Telefon 03382 730722

Volltext

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

Fristen

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

03.01.2024

Zuständigkeit

örtliche Personalausweisbehörde 

Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Tipps
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14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

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 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund