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Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern

Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Brandenburg an der Havel

Adresse
Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel

Volltext

Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.

Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.

Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

04.02.2026
Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

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14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

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Telefax   (03382) 7307 - 62

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Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
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