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Grundstück im Grundbuch Ausbuchung

Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Adresse
Magdeburger Straße 47
14770 Brandenburg an der Havel

(Nicht für Rechtssachen!)

Volltext

Jedes Grundstück ist im Grundbuch an besonderer Stelle auf einem eigenen Grundbuchblatt ausgewiesen. Für Grundstücke gilt grundsätzlich eine Buchungspflicht im Grundbuch.

Bestimmte Grundstücke sind von dieser Buchungspflicht befreit, z.B. Grundstücke des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Kirchen oder öffentliche Wege.

Ein Grundstück, dass von der Buchungspflicht befreit ist, aber gleichwohl im Grundbuch eingetragen ist, kann auf Antrag des Eigentümers aus dem Grundbuch ausscheiden, d.h. ausgebucht werden. Dies setzt voraus, dass Belastungen des Grundstücks nicht vorhanden sind.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag des Eigentümers mit Angabe des betreffenden Grundstücks

Voraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag des Eigentümers
  • Der (neue) Eigentümer ist gemäß § 3 Absatz 2 GBO vom Buchungszwang befreit. Dies sind der Bund, die Länder, die Gemeinden und andere Kommunalverbände, die Kirchen, Klöster und Schulen, Eigentümer von Wasserläufen, öffentlichen Wegen, sowie von Grundstücken, welche einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnunternehmen gewidmet sind.
  • Eintragungen, durch die das Recht des Eigentümers betroffen sind, sind nicht vorhanden.
  • Die Rechte in Abteilung II und Abteilung III sind gelöscht worden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Ausbuchung wird keine Gebühr erhoben.

Verfahrensablauf

Der Ausbuchungsvermerk des Grundbuchamtes ist in das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs einzutragen. Werden alle auf einem Blatt eingetragenen Grundstücke ausgebucht, so ist das Blatt zu schließen.

Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

15.11.2020

Zuständigkeit

Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet.

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

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Frgeschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Deutsche Kreditbank (DKB)
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Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
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