Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.
Jeder Prüfling wird durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden jährlich im März, Juni, September und Dezember statt. Die Klausuren werden durch eine Erst- und Zweitkorrektur korrigiert. Die mündliche Prüfung erfolgt zwei Monate nach der schriftlichen Prüfung. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist: Der Aktenvortrag in einem gewählten Berufsfeld nach § 27 Abs. 3 BbgJAO, und jeweils eine Prüfung in den Pflichtfächern (Strafrecht, Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht).