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Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Wasser

Postanschrift

Postfach:1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fristen

Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Volltext

Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Zuständigkeit

Untere Wasserbehörden

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage

Verfahrensablauf

Land Brandenburg:

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

Die zuständige Behörde prüft das Vorhaben und dessen mögliche Auswirkungen nach dem Eingang der Anzeige.

Nach Ablauf eines Monats kann mit den Arbeiten wie angezeigt begonnen werden, sofern die Behörde keine anderen Anordnungen trifft.

Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

Aus der Anzeige müssen der Standort und die Art und Weise der Ausführung des Vorhabens erkennbar sein. Die beim Erdaufschluss gewonnenen Daten über Grundwasserstände und Grundwasserbeschaffenheit sind der für die Entgegennahme der Anzeige zuständigen Behörde zu übermitteln.

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.

Voraussetzungen

Land Brandenburg:

Erdaufschlüsse sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Werden bei diesen Arbeiten Stoffe in das Grundwasser eingebracht, ist anstelle der Anzeige eine Erlaubnis nur erforderlich, wenn sich das Einbringen nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Tipps
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