Hundesteuerersatzmarke beantragen
Zuständige Stelle(n)
Sachgebiet 11 - Haushalt und Steuern
Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Zuständiger Mitarbeiter
Marcus Karkowski
03382 730794
Volltext
Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.
Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.
Erforderliche Unterlagen
unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen
Voraussetzungen
Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.
Fristen
Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Hundesteuermarke trägt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann je nach Einzelfallprüfung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Fachlich freigegeben durch
Fontanestadt Neuruppin
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeit
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter




