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Kind im Hort anmelden

Zuständige Stelle(n)

Sachgebiet 15 - Soziales

Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin



Zuständiger Mitarbeiter

Alexandra Juchert
Telefon 03382 730760

Volltext

Die kommunale Kindertageseinrichtung verfügt über eine oder mehrere Horteinrichtungen, in denen Kinder bis zur 6. Klasse betreut werden.

Rechtsgrundlage(n)

kommunale Satzung der Gemeinde

 

Erforderliche Unterlagen

  • Hortanmeldung
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständnis aller Sorgeberechtigten
  • Nachweis zum Sorgerecht
  • Nachweis zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko
  • Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege
  • ggf. Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung
  • ggf. SEPA-Lastschriftmandat

Voraussetzungen

Sie reichen alle vorgeschriebenen Formulare und entsprechenden Nachweise für eine Hortanmeldung beim zuständigen Träger ein.

Hinweise zum Rechtsanspruch: Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gemäß kommunaler Satzung

Verfahrensablauf

Sie melden Ihr Kind in der Schule an.

Sie beantragen die Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim zuständigen Jugendamt. Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.

Reichen Sie den Antrag zur Hortanmeldung einschließlich aller geforderten Unterlagen beim zuständigen kommunalen Träger ein. Wird dieser genehmigt, folgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger der Kindertageseinrichtung.

Fristen

Beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen

Hinweise (Besonderheiten)

Es empfiehlt sich die Horteinrichtung, in Absprache mit der Hortleitung, vor dem ersten Tag des offiziellen Hortbesuchs zu besichtigen.

Fachlich freigegeben durch

Gemeinde Panketal

Fachlich freigegeben am

20.12.2024

Zuständigkeit

amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Tipps
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

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 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund