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Versicherungsschutz im Ehrenamt – Anerkennung besonders Engagierter

Grundsätzlich sind ehrenamtlich Tätige im Land Brandenburg unfall- und haftpflichtversichert. Voraussetzung dafür ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Land Brandenburg ausgeübt wird oder die Tätigkeit vom Land Brandenburg ausgeht. Durch die seit dem 1. Januar 2006 geltende Landessammelunfallversicherung und Landessammelhaftpflichtversicherung sind auch alle Ehrenamtlichen versichert, die nicht über eine Einrichtung, einen Verein oder die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die private Haftpflichtversicherung versichert sind. Dies gilt insbesondere für das Engagement in kleinen Initiativen, Gruppen und Projekten.

 

Die Unfallversicherung gilt dabei pauschal, die Haftpflichtversicherung subsidiär, das heißt, eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadensfall vorleistungspflichtig.

 

Schadensbeispiel Haftpflichtversicherung:

Die privat organisierte Selbsthilfegruppe „Menschen helfen“ trifft sich zu einem Erfahrungsaustausch in der Wohnung eines Gruppenmitglieds. Eine Mitinitiatorin zerbricht versehentlich eine teure Meißner Porzelanleuchte. Die Geschädigte macht Schadensersatzansprüche gegenüber der Verursacherin geltend.

 

Schadensbeispiel Unfallversicherung:

Ein Mitglied der Wandergruppe „Auf Schusters Rappen“ organisiert eine Bergwanderung. Beim Erkunden des Geländes stürzt es und bricht sich beide Beine. Er muss per Haubschrauber abtransportiert werden und ist noch längere Zeit auf Gehhilfen angewiesen.

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mo, 28. Februar 2011

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