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Ergänzung zur Friedhofsordnung Rädel

Der Gemeindekirchenrat Rädel gibt bekannt, dass mit Wirkung vom 10.Mai 2011 ein Gemeinschaftsurnengrab auf dem Friedhof Rädel zur Nutzung freigegeben ist.

 

Folgendes  gilt hierfür:

- Je Urnenstelle auf dem Rasenfeld ist eine Namenstafel von den Hinterbliebenen in Auftrag zu geben in der Größe 20x30 cm aus Granit in der Farbe: „Nero Impala“. Die Inschrift ist im Typ: „Tahoma“ zu wählen. Die Tafeln werden ebenerdig in den Boden eingelassen.

 

- Auf der Tafel hat der Vorname und der Familienname zu stehen, sowie Geburtsdatum und Sterbedatum ohne weitere Symbole.

 

- Nach Beisetzungsfeiern sind die Grabstellenberechtigten verpflichtet, sämtlichen Grab-und Blumenschmuck innerhalb von 4 Wochen zu beseitigen.

 

- Außer zu den Beisetzungsfeiern sind Grabgestecke und  Grabkränze als Schmuck nicht zulässig, ebenso Kerzen oder jegliche Form von symbolischen Gegenständen (z.B. Figuren, Engel u.s.w.).

 

- Schnittblumen sind in Steckvasen unmittelbar vor dem großen Gedenkstein erlaubt, müssen auch dann wieder selber entsorgt werden.(innerhalb von 10 Tagen)

 

- Die Ordnung ist den Grabstellenberechtigten mit der Rechnung zuzustellen.

 

Folgende Gebühren sind zu entrichten:

Das Nutzungsentgeld beträgt je Urnengrabstelle 500,-€ bei einer Ruhefrist von 25 Jahren.

Einmalig zu entrichten sind Kosten für Bestattungsgebühren; Verwaltungsgebühren; Kosten für die Namenstafel.

 

Der Gemeindekirchenrat Rädel

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Rädel
Mi, 21. März 2012

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