Osterfeuer bis zum 22. März anmelden!
Ab sofort und bis zum 22. März 2013 nimmt die Örtliche Ordnungsbehörde im Rathaus insbesondere Anträge von Vereinen an, welche zum Osterfest ein sogenanntes Brauchtumsfeuer entzünden möchten. Die schriftlichen Anträge für das Abbrennen eines Osterfeuers müssen neben dem genauen Ort und Zeitpunkt des Feuers eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, Angaben zu Art und Menge des Brennmaterials sowie Kontaktdaten und Handynummer der verantwortlichen Person enthalten. Die Anträge sind auch online über unsere Internetseite www.klosterlehnin.de abrufbar.
Wir bitten zu beachten, dass Osterfeuer ausschließlich der traditionellen Brauchtumspflege und nicht etwa der Abfallbeseitigung dienen!
Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus der Gemeinde Kloster Lehnin, EG, Zimmer 1.10 oder telefonisch unter (03382)7307-20, -24.
Örtliche Ordnungsbehörde Kloster Lehnin
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