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Nichtraucherschutz- aktuelle Entwicklungen

 

Durch das Bundesverfassungsgericht wurden am 30.07.2008 die Nichtraucherschutzgesetze in Berlin und Baden-Württemberg aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht stufte die diesbezüglichen Regelungen in den Nichtraucherschutz-Gesetzen der beiden Länder als verfassungswidrig ein und gab den Klagen von zwei Wirten der Kleingastronomie statt.

 

Die entsprechenden Gesetzesregelungen in Berlin und Baden-Württemberg verstoßen nach Auffassung der Verfassungshüter unter anderem gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Die klagenden Wirte könnten im Unterschied zu größeren Kneipen keinen separaten Raucherraum einrichten und würden deshalb erhebliche Umsatzeinbußen erleiden, so das Gericht. Die Entscheidung hat Signalwirkung für alle Bundesländer mit ähnlichen Regelungen. Sie müssen sich bis Ende 2009 entscheiden, ob sie ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot wie in Bayern umsetzen oder eine Regelung, die der Kleingastronomie Ausnahmen erlaubt. Bis dahin darf auch bei uns in Brandenburg in Einraumkneipen geraucht werden, wenn sie kleiner als 75 Quadratmeter sind und keine Speisen anbieten. Zudem muss am Eingang ersichtlich sein, dass es eine Raucherkneipe ist. Auch der Klage von Diskotheken-Betreibern aus Baden-Württemberg wurde stattgegeben. Sie dürfen einen Raucherraum einrichten, in dem allerdings nicht getanzt werden darf. Sowohl in den Einraumkneipen als auch in den Raucherräumen der Diskos muss Minderjährigen der Zutritt verboten werden.

Nur wenn die oben genannten Voraussetzungen zutreffen, darf also in den Einraumkneipen geraucht werden. Für alle anderen Gastronomiebetriebe gilt das Rauchverbot dagegen uneingeschränkt weiter. Vom Landesgesetzgeber wurde bereits eine baldige Neuregelung des Nichtraucherschutzgesetzes angedeutet. Wie die neuen Regelungen dann aussehen werden, bleibt abzuwarten und wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

 

 

gez. Kreykenbohm

Bürgermeister

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Veröffentlichung

Lehnin
Mo, 18. August 2008

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