Unerlaubtes Parken auf Grünflächen
Grünstreifen entlang von Straßen verhindern bei Starkregen Überflutungen und verschönern das Ortsbild .
Allerdings sind sie auch beliebte Parkmöglichkeiten. Dabei handelt es sich laut Ordnungsbehördlicher Verordnung der Gemeinde Kloster Lehnin sowie der Straßenverkehrsordnung um eine Ordnungswidrigkeit.
Geparkt werden darf stattdessen an der rechten Fahrbahnseite, wenn die Restbreite der Fahrbahn mindestens 3,05 Meter beträgt.
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