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Infos zur Unterbringung von Flüchtlingen

Die Rechtslage und der formelle Verfahrensweg in Brandenburg für Menschen aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen, sind noch nicht abschließend klar. Die Landes- und die Bundesregierung arbeiten aber intensiv an einer Klärung.

 

Ukrainische Staatsbürger*innen mit biometrischem Reisepass können sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Es gibt nach derzeitigem Stand keine Verpflichtung, sich unverzüglich bei den Behörden zu melden.

 

Auf EU-Ebene wurde beschlossen, dass Menschen aus der Ukraine einen "vorübergehenden Schutz" nach § 24 Aufenthaltsgesetz für zunächst drei Jahre bekommen können. Bei Bedürftigkeit haben diese Personen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Um diesen Schutz zu bekommen, muss man sich bei der zuständigen Behörde registrieren. Die zuständige Behörde ist derzeit die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. Es wird derzeit geprüft, ob diese Behörde zusätzliche Außenstellen im Land eröffnet oder ob die Aufgabe der Registrierung den kreislichen Ausländerbehörden übertragen wird. Die Ausländerbehörde Potsdam-Mittelmark hat ihren Sitz in Werder (Havel).

 

Da recht kurzfristig mit einer Klärung des Verfahrensweges zu rechnen ist, rät die Kreisverwaltung allen Personen, die unter die 90-Tage-Frist fallen, zunächst die Entscheidung über die Verfahrensweise abzuwarten.

 

Für den Fall, dass Menschen medizinische Hilfe brauchen, die sich zunächst über die 90-Tage-Frist in Deutschland aufhalten und noch keinen Schutzstatus erhalten haben, kann beim Sozialamt des Landkreises (Email ) eine Unterstützung beantragt werden.

 

Alle Fragen, die sich mit der Ankunft von Flüchtenden aus der Ukraine im Landkreis ergeben, richten Sie bitte per Email an den Landkreis Potsdam-Mittelmark unter . Telefonische Auskünfte gibt es unter 033841/91 -582 und -583 (Montag-Freitag 9-15 Uhr).

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 10. März 2022

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