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Rechtliche Betreuung zur Selbstständigkeit und Beratung

Rechtslage

Seit 1992 gibt es das Betreuungsrecht. Es verhilft Menschen, die man früher entmündigt hätte, zu mehr Selbstbestimmung.

Das Gesetz gilt für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können. Für sie kann das Gericht Betreuer bestellen, die ihnen helfen, sich in unserer komplizierten Welt zurecht zu finden: im Umgang mit Behörden, Versicherungen, Banken, Vermietern oder Ärzten.

 

Die Aufgabe der Betreuer

Konkret kann Betreuung heißen:

  • Sorge um die Gesundheit
  • Vermögenssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Regelung von Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden, Klinik oder Heimleitung
  • u.a.m.

Innerhalb dieser Aufgabenkreise wird der Betreuer gesetzlicher oder rechtlicher Vertreter. Die persönlichen Rechte dürfen dabei nicht angetastet werden: So können Betreute beispielsweise heiraten, sie können Testamente errichten, sie dürfen wählen usw. usf.

 

Das Angebot des Betreuungsvereins des Diakonischen Werkes

Der Betreuungsverein des Diakonischen Werkes begann am 01.05.1994 mit seiner Arbeit. Er hat seinen Sitz in Brandenburg, Damaschkestraße 17 und beschäftigt z. Zt. zwei Mitarbeiter, die sich als Vereinsbetreuer den Betreuungsaufgaben widmen. Betreut werden erwachsene Personen in der Stadt Brandenburg und im Landkreis Potsdam-Mittelmark, welche aus gesundheitlichen Gründen ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst regeln können.

 

Unsere Angebote umfassen dabei auch:

  • Werbung und Schulung von ehrenamtlichen Betreuern
  • Telefonische und persönliche Information und Beratung von Betroffenen, Angehörigen und amtlich bestellten ehrenamtlichen Betreuern
  • Informationsveranstaltungen über Vorsorgemaßnahmen und Betreuungen
  • Fortbildungen zum Betreuungsrecht, z.B. Umgang mit altersdementen Menschen

Wir suchen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sind herausgefordert, die Betreuten mit ihren Lebensgeschichten und ihren Beeinträchtigungen als eigenständige Menschen wahrzunehmen und zu begleiten. Gutes gegenseitiges Kennen lernen ist unerlässlich. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreuten ist Voraussetzung für eine gelingende Betreuung.

 

Wir Laden ein, eine rechtliche Betreuung zu übernehmen

In unserem Betreuungsverein werden Sie - als Angehöriger oder Engagierter - an die Betreuungsarbeitherangeführt, beraten und fortgebildet. Dabei heißt „ehrenamtlich": es gibt kein Gehalt, jedoch eine Kostenerstattung oder Aufwandspauschale und die nötigen Versicherungen.

Wir laden dazu ein, diese Verantwortungsvolle Aufgabe mit unserer Unterstützung wahrzunehmen und darüber hinaus den eigenen Horizont zu erweitern.

 

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie Fremdbestimmung durch Behörden. Sie legen selbst fest, wer in einer Notlage für Sie entscheiden oder handeln soll. Diese Person Ihres Vertrauens ist dann vor ärztlichen Behandlungen zu fragen, darf Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln oder Ihre Pflege organisieren. Die Vorsorgevollmacht kann auch für alle Bereiche Ihres Lebens (Generalvollmacht) ausgestellt werden.

 

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie verbindlich, welche Wünsche im Falle einer gesetzlichen Betreuung zu respektieren sind: beispielsweise zu Hause statt im Heim versorgt zu werden. Sie können auch jemand als Betreuerin vorschlagen oder ablehnen.

 

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kann man festlegen, welche Art der medizinischen Untersuchung, der Heilbehandlung und/ oder des ärztlichen Eingriffs für den Fall genehmigt wird, dass man sich  - etwa infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung  - nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfügung sollte schriftlich abgefasst werden.

 

Zur Sprechzeit am 1. Montag im Monat von 15 - 17 Uhr im Altenhilfezentrum des L.-Henrietten-Stifts Lehnin, Klosterkrichplatz 6. Außerhalb der Sprechzeit können jederzeit individuelle Termine in Brandenburg gemacht werden.

 

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Brandenburg e.V.

Damaschkestraße 17

14770 Brandenburg

 

Telefon:

Geschäftsstelle 03381-200100

Betreuung 03381-200330

Fax: 03382-2099570

E-Mail: buero@diakoniebrb.de

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Lehnin
Di, 24. Februar 2009

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