Fahrkostenerstattung für Schüler*innen
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dass für Fahrtkosten von Schüler*innen der Sekundarstufen I und II, die nicht von ihrem Heimatort, der Stadt Brandenburg an der Havel übernommen werden, der Differenzbetrag auszugleichen ist. Es ist hierzu jährlich vor Schuljahresbeginn ein entsprechender Antrag an die Gemeinde Kloster Lehnin zu stellen.
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