Kirchen werden vorläufig nicht mehr angeleuchtet
Die sogenannte Kurzfristen-Energieversorgungssicherungs-Maßnahmenverordnung (EnSikuMaV) des Bundeswirtschaftsministeriums von Minister Robert Habeck ist zum 01.09.2022 in Kraft gesetzt und endet mit Ablauf des 28. Februar 2023.
Dort wird u.a. im § 8 festgelegt, dass "die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt" ist. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.
Die Gemeinde ist daher aufgrund der Verordnung verpflichtet, die Außenbeleuchtungen von Kirchen und Sehenswürdigkeiten abzustellen. Betroffen sind die Kirchen Krahne, Trechwitz, Göhlsdorf, Nahmitz und Emstal sowie die Anstrahlung des „Riesen von Krahne“.
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