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Die Kirschen aus Nachbars Garten

...können süß und saftig sein.

Manchmal jedoch stört ein über den Gartenzaun herüberhängender Ast. Oder der Baum ist so hoch gewachsen, dass die Blumen auf der eigenen Seite mehr Schatten als Sonne genießen.

 

Wenn Menschen miteinander leben, kommunizieren sie auch.

Und hin und wieder gibt es Missverständnisse, Ärger.
Alte unausgesprochene Themen machen sich Luft.

Was tun als Nachbarn, wenn eine friedliche Einigung unmöglich scheint?

 

Die Schiedsfrauen und -männer der Gemeinde können helfen!

 

Schon seit 1827 gibt es, ehemals in preußischen Landen und jetzt in 12 Ländern der Bundesrepublik Deutschland, flächendeckend ehrenamtlich tätige Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Bevor sich ein Nachbarschaftsstreit zum Gerichtsverfahren auswächst, ist es in Brandenburg  üblich, die Dienste der Schiedsstelle in Anspruch zu nehmen.

„Schlichten statt Richten" ist hier das Motto.

Nachdem ein Antrag auf ein Schlichtungsverfahren gestellt, der Kostenvorschuss gezahlt wurde und beide Parteien geladen sind, beginnt die eigentliche Arbeit.

Die Schiedsperson lenkt, ähnlich eines Moderators, das Gespräch zwischen den Streitenden.

Oftmals ist es möglich einen Vergleich zu erzielen. Das bedeutet, beide Parteien können sich einigen. Diese Einigung wird schriftlich fixiert und erhält somit Vertragskraft.

Wie schön, wenn statt böser Worte nunmehr ein Flasche Bier über den Zaun gereicht wird.

 

In der Gemeinde Lehnin findet einmal im Monat, jeweils am vierten Donnerstag von 18:00 bis 19:00 Uhr die Sprechstunde der Schiedsstelle statt.

 

Die Gemeinde Kloster Lehnin teilt sich in zwei Schiedsstellen.

Zur Schiedsstelle 1 gehören die Ortsteile: Lehnin; Grebs; Krahne; Michelsdorf; Prützke, Reckahn und Rietz

Schiedsperson: Andreas Kuhnert, Stellvertreterin. Martina Eichel

 

Zur Schiedsstelle 2 gehören die Ortsteile: Damsdorf; Göhlsdorf; Nahmitz, Netzen; Rädel und Trechwitz

Schiedsperson: Gudrun Heck, Stellvertreter: Rainer Fritzlar

 

Die Arbeit der Schiedsstellen umfasst als sachliche Zuständigkeit

 

Privatklagesachen wie beispielsweise:

Hausfriedensbruch

Beleidigung

Sachbeschädigung

 

Bürgerliche Streitigkeiten:

Nachbarschaftsrecht

 

Auf friedliche Nachbarschaft!

Martina Eichel

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 01. September 2009

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