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Aufruf zur Straßenreinigung !

Die Gemeindeverwaltung möchte aus gegebenem Anlass alle Eigentümer und die Nutzer von Grundstücken, die innerhalb von bebauten Ortslagen liegen, auf ihre Straßenreinigungspflicht hinweisen. Es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass die Reinigung, hierzu gehört auch die Beseitigung von Bewuchs und Ablagerungen in den Gossen, nicht so vorgenommen wird, wie es durch die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin verlangt wird. Zur Straßenreinigung gehört auch der Winterdienst, auf den wir in Anbetracht der anstehenden Winterperiode ebenfalls hinweisen möchten. Der genaue Satzungstext über Art und Umfang der Straßenreinigung kann im Internet unter 

http://www.klosterlehnin.de/rechtsgrundlagen/anzeigen.php?id=4722 nachgelesen werden.

 

Durch die Ordnungsbehörde werden fortlaufend  Kontrollen durchgeführt und Verstöße ordnungsrechtlich verfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 04. November 2009

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