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Entsorgung Laub von Straßenbäumen

Die Gemeinde Kloster Lehnin wird in diesem Jahr die zweite Testphase in den Ortsteilen Lehnin und Krahne für die Laubentsorgung durchführen um die zukünftigen Kosten für die Entsorgung in allen Ortsteilen abschätzen zu können.

Die Laubentsorgung beginnt am 07.10.2024 und endet am 31.12.2024 und wird vom Baubetriebshof durchgeführt.

Für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 29.09. jeden Jahres ist entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin der betreffende Anlieger selbst verantwortlich. Die Touren erfolgen in einem 14-tägigen Rhythmus.

Die Entsorgung beginnt in der 41 Kalenderwoche am 07.10.2024 und endet am 31.12.2024

41 KW: Mo. bis Mi. OT Lehnin

42 KW: Mo. bis Di. OT Krahne

43 KW: Mo. bis Mi. OT Lehnin

44 KW: Mo. bis Di. OT Krahne

45 KW: Mo. bis Mi. OT Lehnin

46 KW: Mo. bis Di. OT Krahne

47 KW Mo. bis Mi. OT Lehnin

48 KW Mo. bis Di. OT Krahne

49 KW Mo. bis Mi. OT Lehnin

50 KW Mo. bis Di. OT Krahne

51 KW Mo. bis Mi. OT Lehnin

52 KW Mo. bis Di. OT Krahne

01 KW 2025 Mo. bis Mi. OT Lehnin

Ein Entsorgungsdurchgang innerhalb des 14-tägigen Rhythmus beinhaltet das einmalige Anfahren, die Aufnahme und die Entsorgung der vom Anlieger aufgesetzten Laubhaufen.

Das Laub der Straßenbäume ist im Bereich zwischen dem Gehweg und der Straße von den Anliegern zusammen zu harken und auf Haufen zu setzen. Es ist nicht im Stammbereich von Straßenbäumen abzulegen. Laub ist aus dem für die Benutzung durch den Fußgänger vorgesehenen Teil der Verkehrsfläche unverzüglich zu entfernen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die aufgesetzten Laubhaufen ausschließlich aus im öffentlichen Teil des Anliegerbereiches angefallenem Laub von Straßenbäumen bestehen dürfen.

Im Rahmen der Laubentsorgung erfolgt keine Entsorgung von:

  • Müll, Straßenkehricht und anderen Verunreinigungen,

  • Ästen jeglicher Größe sowie,

  • Gartenabfällen wie Gras, Strauchschnitt und ähnlichen Abfällen.

Bei Nachfragen rufen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 03382 7040091 an.

i.A. Bertz, FB2

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 23. September 2024

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