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Landratswahl: Stichwahl am 20. Februar

 

Kein Bewerber mit der erforderlichen absoluten Mehrheit
Nach der Landratswahl am 6. Februar ist von der Kreiswahlleiterin für Sonntag, den 20. Februar, ein Stichwahltermin zwischen Marko Köhler (SPD) und Christian Große (CDU) anberaumt worden. In der Hauptwahl hatte keiner der Bewerber die erforderliche absolute Mehrheit erreicht. Deshalb findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt. Nach Auszählung der Stimmen im Landkreis kamen
laut vorläufigem Wahlergebnis Marko Köhler (SPD) auf 35,8 Prozent und Christian Große (CDU) auf 26,1 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag in Potsdam-Mittelmark 32,3, Prozent. In Kloster Lehnin betrug das Stimmenverhältnis der beiden Bestplatzierten 39,3 Prozent für Marko Köhler und 32,6 Prozent für Christian Große. Die Wahlbeteiligung in Kloster Lehnin lag im ersten Wahlgang bei 27,1 Prozent.

 

Der Wahlsieger der Stichwahl muss zusätzlich ein Quorum erfüllen. Der Landrat gilt erst als gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst. Keiner der sieben Kandidaten erreichte übrigens am 6. Februar das erforderliche Quorum. Sollte das Quorum auch bei der Stichwahl nicht erreicht werden, so wird der neue Landrat vom Kreistag gewählt.

 

Hinweise zur Stichwahl
Die Stichwahl findet am Sonntag, 20. Februar, von 8 bis 18 Uhr in den bekannten 17 Wahllokalen in Kloster Lehnin (und den weiteren im Landkreis) statt. Nach Möglichkeit soll dazu die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Es gilt die Wahlbekanntmachung vom 11. Januar 2022. 

 

Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen für die Wahl am 6. Februar erhalten haben, bekommen von Amts wegen erneut die Briefwahlunterlagen zugestellt. Personen, die erst am 20. Februar wahlberechtigt sind, erhalten automatisch Briefwahlunterlagen.

 

Wahlberechtigte aus Kloster Lehnin, die die Briefwahl für den 20. Februar noch beantragen wollen, können dies ab sofort durch eine formlose E-Mail an mit den persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift) oder unter dem Onlineformular tun. 

 


Die Wahl des Landrates vom Landkreis Potsdam-Mittelmark findet Sonntag, den 6. Februar 2022 (eine eventuell erforderlichen Stichwahl am Sonntag, den 20. Februar 2022) statt. Die Amtszeit des neu zu wählenden Landrates beträgt 8 Jahre.

 

Wahlvorschläge

 

Zur Wahl stehen insgesamt 7 Kandidaten*:

  • Christian Große (CDU),
  • Marko Köhler (SPD),
  • Georg Hartmann (GRÜNE/B 90),
  • Hans Peter Goetz, (FDP),
  • Meiko Rachimow (PIRATEN),
  • Jens Hinze (Einzelbewerber),
  • Stefan Schwabel (Einzelbewerber).

 

*Musterstimmzettel

 

Stimmen können in 257 Wahllokalen an der Wahlurne bzw. per Briefwahl abgeben werden. Weitere Informationen stehen auf der Wahlbenachrichtigung.

 

Weitere Informationen: Landkreis Potsdam-Mittelmark


 

Briefwahl

 

Wahlberechtigte, die durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen wollen, müssen einen Wahlscheinantrag einschließlich der Briefwahlunterlagen stellen. Tragen Sie Ihre Angaben auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein achten Sie darauf, dass die Angaben vollständig ausgefüllt sind und die Unterschrift des Antragstellers vorhanden ist. Senden Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte im frankierten Briefumschlag an: 

 

Gemeinde Kloster Lehnin
Friedensstr. 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Den Antrag können Sie Online hier stellen: Antrag Briefwahl


 

Wahlhelfer gesucht

 

Die Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin sucht engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landratswahl am 06.02.2022.

 

Voraussetzung für die Tätigkeit ist, dass Sie in der Gemeinde Kloster Lehnin wahlberechtigt sind, das heißt, dass Sie zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg leben und im Gemeindegebiet wohnhaft sind.

 

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 € gezahlt. Einsatzgebiet sind die Wahllokale in den unterschiedlichen Wahlbezirken. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag in dem Zeitraum von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Zu den Aufgaben zählen zum Beispiel die Kontrolle der Personalausweise, Kontrolle der Wahlkabinen, Auszählung der Stimmzettel und die Durchgabe der Wahlergebnisse an das Rathaus.

 

Haben Sie Interesse daran, hinter die Kulissen zu schauen und eine Wahl „live“ mitzuerleben? Dann melden Sie sich hier an: Formular Wahlhelfer.

 


 

Wahlbekanntmachung

 

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