Baugeschehen
Erneuerung der öffentlichen Trinkwasserleitung Wohrenweg, 14797 Kloster Lehnin OT Göhlsdorf
ab dem 12.10.2026 wird die öffentliche Trinkwasserleitung in dem rückseitig blau dargestellten Bereich erneuert und die vorhandenen Grundstücksanschlüsse an diese angebunden. Die Baumaßnahme nimmt voraussichtlich ca. 6 Wochen in Anspruch. Die Kosten trägt der WAZV. Etwaige Verkehrseinschränkungen, welche aufgrund der Tiefbauarbeiten unvermeidlich sind, werden auf das erforderliche Maß beschränkt. Die Zufahrt zu den Grundstücken wird während des Bauzeitraumes zeitweise nur eingeschränkt möglich sein.
Über baubedingt kurzweilige Unterbrechungen der Trinkwasserversorgung werden Anwohner/Innne rechtzeitig vorab separat informiert.
Ausführender Baubetrieb ist die Tiefbau- und Erschließungs GmbH, Klaistower Straße 64 – 65, 14542 Werder (Havel) OT Glindow
Ansprechpartner/Bauleiter: Herr Zander, 0176 14680151,
A 10 / L 861, OD Göhlsdorf Ersatzneubaus Brückenbauwerk 55Ü1 (Plötziner Straße)
Die Autobahn GmbH des Bundes hat für die Errichtung des Ersatzneubaus BW 55Ü1 zwischen AD Werder und AS Groß Kreutz (km 110,148) das Unternehmen RASK Brandenburg GmbH / Werder vertraglich gebunden. Es ist vorgesehen, die Arbeiten in der Zeit vom 01.05.2025 bis 31.12.2026 auszuführen.
Baubeginn: nach Pfingsten 2025, ab 10. Juni
Einbau Behelfsbrücken 15. - 17. August 2025
Inbetriebnahme der Behelfsumfahrung ab 15. September 2025
Überbau- Abbruch Bestandsbrücke 19. - 22. September 2025
Brückenbauarbeiten - Zweifeldspannbetonbrücke
Straßenbau Autobahn (1 km je RF) im Sommer 2026
Straßenbau L861 im September 2026
vorauss. Inbetriebnahme neue Brücke im Oktober 2026
Rückbau der Behelfsbrücken (Vollsperrung A10) 16. - 19. Oktober 2026
vorauss. Fertigstellung Dezember 2026
Zur Gewährleistung der Verkehrsführung während der Bauzeit und zur Sicherstellung kurzer Rettungswege wird vor Beginn der Bauarbeiten nördlich der vorhandenen Brücke eine Behelfsbrücke errichtet, welche über entsprechende Rampenfahrbahnen an die vorhandene L 861 angeschlossen wird. Die zulässige Geschwindigkeit auf der Umfahrung beträgt hierbei 30 km/h. Die Umfahrung setzt sich aus einer einstreifigen Fahrbahn (Steuerung mit bauzeitlicher Lichtsignalisierung) und einen begleitenden Gehweg zusammen.
Auf der Autobahn (A10) wird der Verkehr während der Bauzeit eingeschränkt aufrechterhalten.
Der Ein- und Ausbau der Behelfsbrücke und der Abbruch der vorhandenen Brücke erfolgt unter Vollsperrung und rund um die Uhr (Freitagnachmittag bis Montagmorgen).




