BzSt
Übergeordnete Einheit: Bundesministerium der FinanzenKontaktdaten
Servicezeiten:
Montag: 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr
Angebotene Dienstleistungen
- Wahlrecht für außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässige Unternehmer, innerhalb der EU erzielte bestimmte Umsätze im Besteuerungsverfahren VAT on e-Services (ECOM) zentral zu erklären und zu versteuern
- Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Bestätigung
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Vergabe
- Eigenständig berechnete Versicherungsteuer anmelden
- Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren zur Entlastung von Abzugsteuern beantragen
- Länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report) für ein multinationales Unternehmen übermitteln
- Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO in Sonderfällen und in Fällen originärer Zuständigkeit nach § 89 Abs. 2 Satz 2 AO beantragen