Archivansicht der Auslegung - "4. Stufe der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Kloster Lehnin Öffentlichkeitsbeteiligung analog zu § 3 Abs. 2 BauGB"
Zeitraum der öffentlichen Auslegung
vom 04.03.2024 bis einschließlich 09.04.2024
Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung
Rathaus der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin, 1. OG, Flur
während der Dienststunden:
Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (03382) 730- 743 oder -766
Kontakt / Ansprechpartner
Auskünfte werden in Zimmer 2.09 erteilt. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3 in 14797 Kloster Lehnin, Fachbereich 2, Sachgebiet Gemeindeentwicklung oder per E-Mail an . Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.
Hinweise
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Berichtsentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Gelegenheit zur Erörterung wird gegeben. Für Stellungnahmen zur Niederschrift ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Raum 2.09
E-Mail:




