Archivansicht der Auslegung - "Erneute Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Kaltenhausen 82“ im Ortsteil Lehnin der Gemeinde Kloster Lehnin gemäß § 4a Abs. 3 BauGB"
Zeitraum der öffentlichen Auslegung
03.02.2025 bis einschließlich 04.03.2025
Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung
Im Internet unter www.klosterlehnin.de, dort Aktuelles/Offenlegung
https://www.klosterlehnin.de/bauleitplanung/listeIm Rathaus der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin, 1. OG, Flur
während der Dienststunden
Montag - Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (03382) 730- 743 oder -766
Kontakt / Ansprechpartner
Auskünfte werden in Zimmer 2.09 erteilt. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3 in 14797 Kloster Lehnin, Fachbereich 2, Sachgebiet Gemeindeentwicklung oder per E-Mail an . Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.
Hinweise
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Gelegenheit zur Erörterung wird gegeben. Für Stellungnahmen zur Niederschrift ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Raum 2.09
E-Mail:




