Archivansicht der Auslegung - "Erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage (PV) südlich der BAB 2“ in den Ortsteilen Prützke und Grebs inkl. paralleler Änderung des Flächennutzungsplans"
Zeitraum der öffentlichen Auslegung
02.06.2025 bis einschließlich 17.06.2025
Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung
Im Internet unter www.klosterlehnin.de, dort Aktuelles/Offenlegung
https://www.klosterlehnin.de/bauleitplanung/liste
https://bb.beteiligung.diplanung.de/
Im Rathaus der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin, 1. OG, Flur während der Dienststunden
Montag – Freitag 08:00 – 12:00 UhrDienstag 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (03382) 730- 743 oder -763
Kontakt / Ansprechpartner
Auskünfte werden in Zimmer 2.09 erteilt. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3 in 14797 Kloster Lehnin, Fachbereich 2, Sachgebiet Gemeindeentwicklung oder per E-Mail an . Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.
Hinweise
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanvorentwurf sowie zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Gelegenheit zur Erörterung wird gegeben. Für Stellungnahmen zur Niederschrift ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Raum 2.09
E-Mail:




