Archivansicht der Auslegung - "Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss zur Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kloster Lehnin; incl. Konzept zur Steuerung großflächiger Photovoltaik – Freiflächenanlagen Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB"
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.05.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kloster
Lehnin beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig über die beabsichtigte Planung sowie über deren allgemeine Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen zu unterrichten.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Die Fläche geht aus dem nachfolgenden Übersichtsplan
hervor.
Lage Gemeindegebiet (Grundlage © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0)
Planungsziele und -inhalte der Flächennutzungsplanänderung:
Als Ziele des Flächennutzungsplans wurden formuliert:
Überarbeitung und Aktualisierung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde von 2007
Berücksichtigung aktueller übergeordneter Planungen,
Ausweisung neuer Siedlungsflächen (insbesondere Wohn-, Gewerbe- und Sonderbauflächen)
Berücksichtigung zwischenzeitlich rechtskräftig gewordener Bebauungspläne und Satzungen nach § 34 BauGB
Überprüfung und Aktualisierung der landschaftsplanerischen Belange.
Verfahren und Beteiligung
Der Flächennutzungsplan wird im so genannten Regel-Verfahren nach den §§ 2 bis 4c und 10a Baugesetzbuch (BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Unterrichtung über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung liegen in der Zeit vom
30.06.2025 bis zum 08.08.2025 zur Einsicht und Erörterung wie folgt bereit:
Die Unterlagen zur frühzeitigen Unterrichtung werden in das Internet eingestellt und sind dort auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.
klosterlehnin.de/seite/338303/offenlegung.html abrufbar. Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im zentralen Landesportal
unter den nachfolgenden Internetadressen zur Verfügung: https://bb.beteiligung.diplanung.de
Weiterhin können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin, 1. OG, Flur während der Dienststunden:
Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr sowie Dienstag 13:00 – 18:00 Uhr und Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (03382) 730- 743 oder -763 eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden:
E-Mail:
Postanschrift: Gemeinde Kloster Lehnin, FB 2 Gemeindeentwicklung und Bauen, Bürgerservice, Recht und Ordnung, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin,
Fax: 03382 730762. Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Parallel wird über das geplante Konzept der Gemeinde Kloster Lehnin zur Steuerung großflächiger Photovoltaik – Anlagen unterrichtet. Mit dem
Steuerungskonzept sollen geeignete Gebiete für großflächige Photovoltaik – Projekte im Gemeindegebiet identifiziert werden. Das Steuerungskonzept
soll als Entscheidungsgrundlage für die Einleitung entsprechender Bauleitplanverfahren dienen.
Hinweise
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen
Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Kloster Lehnin, den 11.06.2025
gez. Uwe Brückner
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Raum 2.09
E-Mail:





