Archivansicht der Auslegung - "2. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung für den Ortskern von Lehnin / Beteiligung zum Entwurf der 2. Änderung gem. § 87 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung"
Am 05.09.2023 hat die Gemeindevertretung Kloster Lehnin beschlossen, die o.g. Gestaltungssatzung zu ändern, um die Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassadenbegrünungen, den Ausschluss von Schottergärten und den Erhalt von ortsbildprägenden Bäumen innerhalb des Geltungsbereichs zu regeln. Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung geht aus der nachfolgenden Kartendarstellung hervor.
Der Entwurf der 2. Änderung wurde in der Gemeindevertretersitzung am 22.07.2025 bestätigt. Zur Beteiligung der betroffenen Bürger soll analog zu § 3 Abs. 2 BauGB eine Offenlegung der Entwurfsunterlagen auf der Homepage der Gemeinde erfolgen und den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat gegeben werden. Die Entwurfsunterlagen werden im Zeitraum vom 27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025 auf der Homepage der Gemeinde Kloster Lehnin eingestellt:
– http://www.klosterlehnin.de unter „Aktuelles / Offenlegung“
Informationen: Frau Hawemann, Fachbereich 2 – Sachgebiet Gemeindeentwicklung
E-Mail:
Telefon: 03382 / 7307-43
Folgende Unterlagen liegen aus:
– Entwurf der Gestaltungssatzung
– Katalog der ortsbildprägenden Bäume
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Gestaltungssatzung
1. per E-Mail an
2. auf schriftlichen Weg postalisch an die Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße
3, 14797 Kloster Lehnin, Fachbereich 2 – Sachgebiet Gemeindeentwicklung
abgegeben werden.
In Anlehnung an § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Kloster Lehnin, den 26.09.2025
gez. Uwe Brückner
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Raum 2.09
E-Mail:




