Grüne Weiden - Glückliche TiereBadestelle am Emstaler SchlauchEhemaliges Zisterzienserkloster in LehninBannerbild
 

Berechtigungszertifikat nach PersAuswG Erteilung

Volltext

Ein Berechtigungszertifikat kann von Ihnen als Diensteanbieter auf 3 Wegen beim Bundesverwaltungsamt als Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beantragt werden:

  1. elektronisch mit der Client-Software CVPS
  2. schriftlich per Post-Ident-Verfahren
  3. durch persönliche Vorsprache

Nach der Antragannahme wählen Sie einen Berechtigungszertifikate-Anbieter ("Zertifizierer", BerCA) für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate und schließen auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides dort einen Vertrag ab.

Hierbei müssen die notwendigen Vereinbarungen zur Bereitstellung der Berechtigungszertifikate getroffen werden.

Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen als Diensteanbieter und Zertifizierer sollten frühzeitig beginnen, damit Sie das Zertifikat rechtzeitig nutzen können.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Identitätsfeststellung:
    • Bei natürlichen Personen:
      • Familienname
      • Vornamen
      • Tag und Ort der Geburt
      • Anschrift
  • Bei juristischen Personen:
    • Name
    • Anschrift des Sitzes
    • Unternehmensform
    • Bevollmächtigte
    • Kopie des Handelsregisterauszugs oder Errichtungsurkunde
  • Kontaktdaten:
    • Telefon- und Faxnummer
    • E-Mail-Adresse
  • Angaben zu Personen / Firmen mit Wohnung oder Sitz außerhalb Deutschlands
  • Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder, Angaben der Unternehmenswebseite
  • Beschreibung von
    • Diensteangebot
    • Internetseite, auf der das Berechtigungszertifikat genutzt wird
    • Standort bei Automaten
    • Verweis auf die für das Angebot geltende Datenschutzerklärung
  • Zweck der Datenerhebung
  • Angabe der Datenkategorien und für jede Datenkategorie Geschäftszweck begründen
  • Angaben zum Datenschutz:
    • Name und E-Mail-Adresse des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (nach § 4f BDSG)
    • Name, Sitz, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde

Auftragsdatenverhältnis i.S.d. § 11 BDSG (Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn man sich beim gesamten Prozess von eID-Service-Anbietern unterstützen lässt. Die Anbieter helfen bei der Beschaffung der Zertifikate und stellen bei Bedarf die vollständige Infrastruktur zur Verfügung.)

Voraussetzungen

Anforderungen an Diensteanbieter für den Erwerb eines Berechtigungszertifikates:

  • Nachweis über die Erforderlichkeit der zu übermittelnden Angaben für den beschriebenen Geschäftszweck
  • Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
  • der angegebene Geschäftszweck ist nicht rechtswidrig
  • der Geschäftszweck besteht nicht in der geschäftsmäßigen Übermittlung der Daten und
  • es liegen keine Anhaltspunkte für die geschäftsmäßige oder unberechtigte Übermittlung der Daten vor
  • keine Anhaltspunkte für missbräuchliche Verwendung der Berechtigung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • EUR 102,00 für die Erteilung einer Berechtigung
  • EUR 80,00 für die Versagung einer Berechtigung
  • EUR 115,00 für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung

Verfahrensablauf

  1. Der Antrag muss bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate eingereicht werden.
  2. Die Vergabestelle prüft den Antrag.
  3. Im positiven Fall wird der Bescheid über das Ausstellen der Berechtigung zugestellt, im negativen Fall die Ablehnung bzw. Aufforderung zur Neubeantragung.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Wochen

Fristen

Gültigkeit eines Berechtigungszertifikats: 3 Jahre

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare sind über das Personalausweisportal erhältlich
http://www.personalausweisportal.de

Weiterführende Informationen

Informationen zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt

Ansprechpunkt

Bundesverwaltungsamt

Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

Barbarastraße 1

50735 Köln

Deutschland

Tel.: +49 228 99 358 - 3300

E-Mail: npa@bva.bund.de

Internet: www.bva.bund.de

Servicezeiten für eine persönliche Vorsprache:

Mo 08:00 – 16.30 Uhr

Di 08:00 – 16.30 Uhr

Mi 08:00 – 16.30 Uhr

Do 08:00 – 16.30 Uhr

Fr 08:00 – 16.30 Uhr

Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt

Eupener Str. 125
50933Köln, Stadt
E-Mail
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund