Berechtigungszertifikat nach PersAuswG Erteilung
Volltext
Ein Berechtigungszertifikat kann von Ihnen als Diensteanbieter auf 3 Wegen beim Bundesverwaltungsamt als Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beantragt werden:
- elektronisch mit der Client-Software CVPS
- schriftlich per Post-Ident-Verfahren
- durch persönliche Vorsprache
Nach der Antragannahme wählen Sie einen Berechtigungszertifikate-Anbieter ("Zertifizierer", BerCA) für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate und schließen auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides dort einen Vertrag ab.
Hierbei müssen die notwendigen Vereinbarungen zur Bereitstellung der Berechtigungszertifikate getroffen werden.
Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen als Diensteanbieter und Zertifizierer sollten frühzeitig beginnen, damit Sie das Zertifikat rechtzeitig nutzen können.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Identitätsfeststellung:
- Bei natürlichen Personen:
- Familienname
- Vornamen
- Tag und Ort der Geburt
- Anschrift
- Bei natürlichen Personen:
- Bei juristischen Personen:
- Name
- Anschrift des Sitzes
- Unternehmensform
- Bevollmächtigte
- Kopie des Handelsregisterauszugs oder Errichtungsurkunde
- Kontaktdaten:
- Telefon- und Faxnummer
- E-Mail-Adresse
- Angaben zu Personen / Firmen mit Wohnung oder Sitz außerhalb Deutschlands
- Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder, Angaben der Unternehmenswebseite
- Beschreibung von
- Diensteangebot
- Internetseite, auf der das Berechtigungszertifikat genutzt wird
- Standort bei Automaten
- Verweis auf die für das Angebot geltende Datenschutzerklärung
- Zweck der Datenerhebung
- Angabe der Datenkategorien und für jede Datenkategorie Geschäftszweck begründen
- Angaben zum Datenschutz:
- Name und E-Mail-Adresse des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (nach § 4f BDSG)
- Name, Sitz, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
Auftragsdatenverhältnis i.S.d. § 11 BDSG (Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn man sich beim gesamten Prozess von eID-Service-Anbietern unterstützen lässt. Die Anbieter helfen bei der Beschaffung der Zertifikate und stellen bei Bedarf die vollständige Infrastruktur zur Verfügung.)
Voraussetzungen
Anforderungen an Diensteanbieter für den Erwerb eines Berechtigungszertifikates:
- Nachweis über die Erforderlichkeit der zu übermittelnden Angaben für den beschriebenen Geschäftszweck
- Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
- der angegebene Geschäftszweck ist nicht rechtswidrig
- der Geschäftszweck besteht nicht in der geschäftsmäßigen Übermittlung der Daten und
- es liegen keine Anhaltspunkte für die geschäftsmäßige oder unberechtigte Übermittlung der Daten vor
- keine Anhaltspunkte für missbräuchliche Verwendung der Berechtigung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- EUR 102,00 für die Erteilung einer Berechtigung
- EUR 80,00 für die Versagung einer Berechtigung
- EUR 115,00 für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate eingereicht werden.
- Die Vergabestelle prüft den Antrag.
- Im positiven Fall wird der Bescheid über das Ausstellen der Berechtigung zugestellt, im negativen Fall die Ablehnung bzw. Aufforderung zur Neubeantragung.
Bearbeitungsdauer
1 - 2 Wochen
Fristen
Gültigkeit eines Berechtigungszertifikats: 3 Jahre
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare sind über das Personalausweisportal erhältlich
http://www.personalausweisportal.de
Weiterführende Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de
Zuständige Stelle
Bundesverwaltungsamt
Ansprechpunkt
Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Barbarastraße 1
50735 Köln
Deutschland
Tel.: +49 228 99 358 - 3300
E-Mail: npa@bva.bund.de
Internet: www.bva.bund.de
Servicezeiten für eine persönliche Vorsprache:
Mo 08:00 – 16.30 Uhr
Di 08:00 – 16.30 Uhr
Mi 08:00 – 16.30 Uhr
Do 08:00 – 16.30 Uhr
Fr 08:00 – 16.30 Uhr