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Urkunden Beglaubigung durch Legalisation

Volltext

Deutsche öffentliche Urkunden, auf die kein internationales Übereinkommen anwendbar ist, können von der Auslandsvertretung des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, legalisiert werden. Die Urkunden müssen zuvor von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden.

Für die Verwendung in bestimmten Staaten ist zusätzlich eine sogenannte Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt erforderlich. Dies betrifft folgende Staaten:

  • Bahrain
  • Bangladesch
  • China
  • Irak
  • Iran (außer für Hochschulzeugnisse)
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Katar
  • Libanon (nur für Schul- und Ausbildungsnachweise)
  • Mali
  • Mauretanien
  • Myanmar
  • Nepal
  • Ruanda
  • Saudi Arabien
  • Somalia
  • Sudan
  • Syrien
  • Togo

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Originalurkunde
  • Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
  • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

EUR: 5,00 bis 50,00

28,00 EUR je Endbeglaubigung

Auslagen für Porto:

4,11 Euro national - 14er Postleitzahlenbereich

4,15 Euro national - übrige Postleitzahlenbereiche

6,31 Euro international

Standardbrief (Gewicht bis 20g), ohne zusätzliche Portokosten

(jeweils Stadt Potsdam)

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.

  • Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
  • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
  • Legen Sie die Urkunde im Original vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.

Formulare/Schriftformerfordernis

https://vv.potsdam.de/vv/Auslandsbeglaubigung_-_Antragsformular_30.01.2018.pdf

Fachlich freigegeben durch

Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.

Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.

Zuständige Stelle

Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
  Referat II B 4
  50728 Köln

Besucheranschrift:

Bundesverwaltungsamt
  Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
  Eupener Str. 125
  50933 Köln
  Deutschland

Tel.: +49 228 99358-4100
  Fax.: +49 228 99358-2893
  E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
  Di: 09:00 - 16:30 Uhr
  Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
  Do: 09:00 - 13:00 Uhr
  Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt

Eupener Str. 125
50933Köln, Stadt
E-Mail
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

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09:00–12:00 Uhr

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geschlossen

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07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund