Grüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur Startseite
 

Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung

Zuständige Stelle(n)

Sachgebiet 24 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin

Stabsstelle Recht

Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin



Zuständiger Mitarbeiter

Stephan Arnold
Telefon 03382 730721

Volltext

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Grundsätzlich gilt, Wahlberechtigte, die in der Gemeinde am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung zu.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Tag vor der Wahl erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.

Liegt bei Ihnen ein abweichender Sachverhalt vor, z.B. Zuzug in die Gemeinde nach dem 42. Tag vor der Wahl oder ständiger Wohnsitz als Nebenwohnung, wenden Sie sich bitte umgehend an die gemeindliche Wahlbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

§§ 8, 23, 24 BbgKWahlG

§§ 13, 14, 15, 17, 19, 20, 22 BbgKWahlV

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis, ggf. Meldebescheinigung

Voraussetzungen

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung im Bundesgebiet hat sowie
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Verfahrensablauf

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.

Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

  • Vorname und Name
  • Geburtsdatum
  • genaue Anschrift
  • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut. Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

Bearbeitungsdauer

Die Wahlbehörde entscheidet innerhalb von drei Tagen.

Fristen

Sie können den Antrag bis spätestens zum 15. Tage vor der Wahl stellen (§ 15 Abs. 1 BbgKWahlV)

Formulare/Schriftformerfordernis

Schriftlich oder zur Niederschrift

Weiterführende Informationen

Gemeindliche Wahlbehörde

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales

Fachlich freigegeben am

29.03.2019
Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Tipps
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Formular SEPA Lastschrift

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo09:00–12:00 Uhr
Di

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Migeschlossen*
Do

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Frgeschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund