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Spielplätze Instandhaltung

Volltext

Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

Durch die intensive Nutzung oder mutwillige Beschädigung sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten und Beschädigungen durch Vandalismus und zu beseitigen.

Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

Rechtsgrundlage(n)

Landeskinder- und Jugendförderungsgesetz

Landesbauordnungen

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.

Formulare/Schriftformerfordernis

Mitteilungen über www.maerker.de

in der Kategorie öffentliches Grün/Spielplatz

Weiterführende Informationen

Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Bad Belzig

Fachlich freigegeben am

06.06.2019

Zuständige Stelle

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 21 - Tiefbau und Baubetriebshof

Friedensstraße 3
14797Kloster Lehnin
E-Mail
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

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09:00–12:00 Uhr

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Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

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Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund