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Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

Volltext

Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

Durch die intensive Nutzung, mutwillige Beschädigung oder Verschmutzungen sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten, Beschädigungen durch Vandalismus und Verschmutzungen zu beseitigen.

Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen oder Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

Rechtsgrundlage(n)

Kinder- und Jugendförderungsgesetz

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.

Formulare/Schriftformerfordernis

Mitteilungen über den Maeker Brandenburg in der Kategorie öffentliches Grün/Spielplatz

Weiterführende Informationen

Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Bad Belzig

Fachlich freigegeben am

07.06.2019

Zuständige Stelle

Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 21 - Tiefbau und Baubetriebshof

Friedensstraße 3
14797Kloster Lehnin
E-Mail
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

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