Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 1 Sachgebiet 13 - Soziales und Personal
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Zuständiger Mitarbeiter
Inis Hoffmann
03382 730716Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
03382 73070
Zuständiger Mitarbeiter
Inis Hoffmann
03382 730716
Volltext
Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.
Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.
Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Erforderliche Unterlagen
Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Benutzungsgebühr
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.
Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.
Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Stadt Bernau bei Berlin
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung




