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Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung

Volltext

Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.

Dies kann insbesondere bei große und aus mehreren Gebäuden bestehenden Bauvorhaben sinnvoll sein.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind die für die Entscheidung über den Inhalt der Teilbaugenehmigung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.

Vgl. § 3 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung

Voraussetzungen

Der Erteilung der Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben steht nichts entgegen. Der beantragte Teil des Bauvorhabens ist selbstständig ausführbar.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
  • für den Teil des Bauvorhabens, der Inhalt der Teilbaugenehmigung ist

Gemäß Tarifstelle 1.6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

Verfahrensablauf

Beantragung der Teilbaugenehmigung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Monat

Fristen

Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

17.07.2019

Zuständige Stelle

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

Henning-von-Tresckow Str. 2-8

14467 Potsdam

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt 

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

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