Nutzung kommunaler Räume für Veranstaltungen
Zuständige Stelle(n)
Sachgebiet 22 - Hochbau und Immobilienservice
Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Zuständige Mitarbeiter
André Arendt
03382 730761Antje Eismann
03382 730715Katrin Meinke
03382 730746
Volltext
Kommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u. v. m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.
Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften,
- Verwaltung von unbebauten Grundstücken,
- Mietangelegenheiten,
- Pachtangelegenheiten,
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken,
- Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude sowie sonstiger Gebäude,
- Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.
In vielen Kommunen besteht die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.




