Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens
Volltext
Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis eingetragen werden. Die Eintragung des Ordens- oder Künstlernamens stellt eine Ausnahme dar und darf nur bei Vorliegen von strengen Voraussetzungen erfolgen. Ein Nachtrag des Künstlernamens in den bestehenden Ausweis ist nicht möglich, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 24 - Bürgerservice
Friedensstraße 314797 Kloster Lehnin
Frau Inis Hoffmann
Frau Dominique Kanter
Frau Mandy Menzel
Frau Harriet Ritzmann
