Daten der Handwerksrolle Übermittlung als Einzelauskunft
Volltext
Eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle ist jedem zu erteilen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Antrag
- Berechtigtes Interesse
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen des berechtigten Interesses geprüft und bei dessen Vorliegen die Einzelauskunft erteilt.
Bearbeitungsdauer
unverzüglich
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Sachlich: Handwerkskammer, §§ 6 Abs. 1 HwO
Örtlich: § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG
Ansprechpunkt
Handwerkskammer Potsdam
Charlottenstraße 34-36
14467 Potsdam
Telefon: 0331/ 37030
Telefax: 0331/3703100
E-Mail: info@hwkpotsdam.de