Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Zuständige Stelle(n)
Sachgebiet 24 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Zuständiger Mitarbeiter
Harriet Ritzmann
03382 730722
Volltext
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
gebührenfrei
Verfahrensablauf
Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Zuständigkeit
Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde




