• Mitteilung:
Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
• Nennung des Vertrauensdienstes/der Vertrauensdienste, die den Qualifikationsstatus erhalten sollen,
• Namen und Anschrift des Vertrauensdiensteanbieters sowie
• Namen der gesetzlichen Vertreter.
• für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
• bei Wohnsitz in Deutschland:
• Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG (von den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens; der Person, die mit der Leitung des Vertrauensdienstes beauftragt wurde, und deren Vertreter)
• bei Wohnsitz im EU-Ausland oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
• weitere Dokumente zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit können im Einzelfall nachgefordert werden
• für den Nachweis der unternehmerischen Rechtsform:
• bei Unternehmenssitz in Deutschland:
• bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister oder z.B. dem Partnerschaftsregister
• ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)) oder einen anderen vergleichbaren Nachweis
• bei Unternehmenssitz im EU-Ausland oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum: Dokumente aus dem Land, in dem Ihr Unternehmen seinen Unternehmenssitz hat, die die Rechtsform nachweisen
• gegebenenfalls Bevollmächtigung der verantwortlichen Personen (Leiter und Vertreter des Vertrauensdienstes)
• Belege zum Nachweis der erforderlichen technischen, administrativen und juristischen Fachkunde (z. B. Schulungs- und Ausbildungsnachweise)
• Konformitätsbewertungbericht über den Vertrauensdiensteanbieter und den von ihm erbrachten Vertrauensdiensten (Austeller des Berichts: Konformitätsbewertungsstelle)
• Certificate Policy (CP) und Certification Practice Statement (CPS)
• Betriebseinstellungskonzept
• Nachweis der Deckungsvorsorge:
• Haftpflichtversicherung oder
• vergleichbare Freistellungs-/Gewährleistungsverpflichtung bei einem in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen/ Kreditinstitut
è die Höhe richtet sich zurzeit nach § 12 des Signaturgesetzes in Verbindung mit § 9 der Signaturverordnung: Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro für den einzelnen Versicherungsfall; soweit eine Jahreshöchstleistung vereinbart wird, muss diese mindestens das Vierfache dieser Mindestversicherungssumme betragen, also mindestens 10 Millionen Euro
weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte
den oben aufgeführten Paragraphen
• wenn Sie Aufgaben Ihres Vertrauensdienstes an einen Dritten übertragen:
• Nachweis der Übertragung von Aufgaben des Vertrauensdiensteanbieters bzw. des Vertrauensdienstes an Dritte (z.B. Verträge)
• Einbeziehen der an den Dritten übertragenen Aufgaben in die entsprechenden Konzepte/CP/CPS
Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle in den Anforderungen genannten natürlichen Personen einreichen.