Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung
Volltext
Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen. Die eintragungspflichtigen Tatsachen ergeben sich aus § 38 WiPrO. Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sind Sie verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen die Mitteilung in schriftlicher oder elektronischer Form machen. Schriftliche Dokumente in elektronischer Form müssen den Namen des Mitglieds enthalten und mit einer qualifizierten Signatur versehen sein.
Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert ca. 1 Woche
Fristen
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen Die Eintragung erfolgt auch bei verspäteter Änderungsmitteilung
Formulare/Schriftformerfordernis
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts
Ansprechpunkt
Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts
Postfach 30 18 82, 10746 Berlin
Rauchstraße 26, 10787 Berlin
Telefon: 030 726161-0
Fax: 030 726161-287
E-Mail: berufsregister@wpk.de
www.wpk.de
Zuständige Stelle(n)
Wirtschaftsprüferkammer KöR Landesgeschäftsstelle Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Rauchstr. 2610787Berlin, Stadt
