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Vorkaufsrechtbescheinigung

Volltext

Antragsverfahren und Bedeutung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung 

Der Gemeinde obliegt ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie erhält dadurch die Möglichkeit, den Käufer aus dem Vertrag zu drängen und selbst an seine Stelle zu treten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung langfristig zu sichern.

Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ggf. ausgeübt wird. Sofern die Gemeinde von ihrem Recht kein Gebrauch macht (Regelfall), wird ein gebührenpflichtiges Negativattestat ausgestellt.

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 23 - Gemeindeentwicklung

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Herr Manuel Barnetz
Frau Andrea Hawemann
Telefon 03382 73070

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

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Öffnungszeiten 

 

Mo  

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nach telefonischer Terminvereinbarung

 

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