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abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

Volltext

Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte zunächst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung) oder bei der zuständigen Polizeidienststelle über den Abstellort Ihres Fahrzeuges.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis ( Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

Voraussetzungen

-ggf. Abschleppfahrzeug

Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für den Abschleppvorgang entstehen Kosten in Höhe von 148,00 EUR zzgl. 8,00 EUR Standgebühren für jeden Tag, wenn das Fahrzeug nicht am gleichen Tag ausgelöst wird.
Es entstehen Gebühren für die Fahrzeugsicherstellung, die gesondert erhoben werden.

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund